BGN-Sicherheitstipp: Aufschnittschneidemaschinen

Mal schnell noch ein paar Scheiben schneiden, kurz zum Kollegen ‘rüber geschaut – und schon ist sie weg, die Fingerkuppe. „Verhaltensfehler“ - so lassen sich die ersten Punkte in einer Liste von Gefährdungen zusammenfassen, die die BGN in ihrer Arbeitssicherheitsinformation „Aufschnittschneidemaschinen“ (ASi 2.18) veröffentlicht.

Konzentration auf das, was getan wird, ist die erste Regel im Umgang mit Aufschnittschneidemaschinen. - © BGN

Ganz oben auf der Gefährdungsliste beim Arbeiten mit Aufschnitt-Schneidemaschinen stehen:

„Fehlende Aufmerksamkeit“,

„Ablenkung durch andere Personen“,

„Falsches Verhalten des Bedienungspersonals“, womit wesentlich Nichtbenutzen des Restehalters gemeint ist, und

„Grob fahrlässiges Verhalten durch Demontage des Restehalters“, also die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen.

Risikofaktor Mensch

Unterweisung tut Not um das Verhalten der Mitarbeiter zu beeinflussen und die ersten Regeln an der Aufschnittschneidemaschine lauten: Konzentration auf das, was getan wird, und die Sicherheitseinrichtungen nicht umgehen! Der eindringliche Hinweis, dass Restehalter, Daumen- und Fingerschutz alle ihren Sinn haben, ist keinesfalls banal. Denn das Rundmesser ist immer gefährlich und „besonders scharf“, wenn’s mal schnell gehen soll.

Aus Fehlern lernen

Wer solche Ansagen für die Nachhaltigkeit regelmäßig wiederholt, ist in puncto Arbeitssicherheit auf einem guten Weg. Arbeitstägliche Prüfung lässt zudem erkennen, ob die Schutzeinrichtungen zumindest in Takt sind.

Aber auch wenn an der Aufschnittschneidemaschine einmal etwas passiert ist, kann man daraus im Rückblick einen gewissen Nutzen ziehen – nämlich wie die Fehler in Zukunft zu vermeiden sind. Die „Checkliste zur Ermittlung von Unfallursachen“ der BGN hilft dabei.

www.bgn.de, Shortlink: 7804